Im Bereich des Erdgeschosses ist der Richtwert der täglichen Blenddauer des Leitfadens «Solaranlagen von Energie- Schweiz» von 30 Minuten pro Anlagefeld bei keinem Beobachtungspunkt überschritten; der Höchstwert liegt bei maximal 25 Minuten (B113).53 Weiter konnte am Augenschein festgestellt werden, dass die zwei Anlagefelder in sitzender Position von den Beobachtungspunkten B111, B113 und B114 nur teilweise oder gar nicht einsehbar sind, womit die Blendstörung stark begrenzt ist.54 Hinzu kommt, dass die Blendung nach den Ausführungen des Gutachters aus einer ähnlichen Himmelsrichtung wie die Sonnenstrahlung kommt.55 Ist die beobachtende Person empfind-