Dabei stellte sich heraus, dass sich die Beschwerdeführenden nach ihren eigenen Angaben im Aussenbereich hauptsachlich auf der Terrasse im Erdgeschoss und nicht auf der Galerie aufhalten.52 Im Bereich des Erdgeschosses ist der Richtwert der täglichen Blenddauer des Leitfadens «Solaranlagen von Energie- Schweiz» von 30 Minuten pro Anlagefeld bei keinem Beobachtungspunkt überschritten;