f) Die theoretisch berechneten Blendungswirkungen der Anlagefelder A11 und A12 bei den Beobachtungspunkten B114 und B121 sind indessen aufgrund der konkreten Gegebenheiten vor Ort weiter stark zu relativieren. Die BVD hat sich im Verfahren BVD 110/2018/54 anlässlich eines Augenscheins im Beisein der Parteien sowie eines Vertreters des AUE ein eigenes Bild der Situation bei der Liegenschaft der Beschwerdeführenden verschafft. Dabei stellte sich heraus, dass sich die Beschwerdeführenden nach ihren eigenen Angaben im Aussenbereich hauptsachlich auf der Terrasse im Erdgeschoss und nicht auf der Galerie aufhalten.52