Beim Beobachtungspunkt B114 ist das Kriterium der täglichen Blendzeit gemäss dem Leitfaden «Solaranlagen von EnergieSchweiz» von 30 Minuten zwar eingehalten, jedoch ist durch das Summieren der Blenzeiten der beiden Anlagefelder der Richtwert der jährlichen Blenddauer von max. 50 Stunden mit 53.20 Stunden knapp überschritten. Weiter beträgt beim Beobachtungspunkt B121 die Blenddauer maximal 33 Minuten pro Tag, womit das Kriterium des Leitfadens «Solaranlagen von EnergieSchweiz» der täglichen Blendzeit von 30 Minuten knapp überschritten ist. Deutlich eingehalten ist demgegenüber mit 31.92 Stunden pro Jahr der Richtwert der kumulierten jährlichen Blenddauer von 50 Stunden.