Zudem werden gemäss dem Leitfaden «Solaranlagen EnergieSchweiz» Blenddauern bis zu maximal 50 Stunden pro Kalenderjahr (kumulierte Blenddauer) als zumutbar betrachtet.50 Dass sich das AUE bei der Beurteilung der Blendungswirkung am Leitfaden «Solaranlagen EnergieSchweiz» orientierte, ist im Lichte der Rechtsprechung des Bundesgerichts, das eine tägliche Blenddauer von rund 20 bis 40 Minuten mit unterschiedlicher Intensität noch als zumutbar einstufte, rechtlich haltbar und nicht zu beanstanden.