Unter diesen Bedingungen werden gemäss dem Leitfaden «Solaranlagen EnergieSchweiz», wie in der Erwägung 6d ausgeführt, Blendereignisse von maximal 30 Minuten pro Tag an beliebig vielen Tagen als tolerierbar eingestuft. Zudem werden gemäss dem Leitfaden «Solaranlagen EnergieSchweiz» Blenddauern bis zu maximal 50 Stunden pro Kalenderjahr (kumulierte Blenddauer) als zumutbar betrachtet.50