Die Hauptnutzung der Terrassenplätze erfolge in den Herbst-, Winter- und Frühjahrsmonaten. Während tiefere Regionen in Nebel eingehüllt seien, sei Aeschlen ob Guten in diesen Monaten als Sonnenstube zu bezeichnen. Dies seien denn auch die Monate, in denen die Reflexionen an den Modulen am meisten aufträten und störten. d) Nicht umstritten ist zunächst die Beurteilung der Blendungswirkung der Anlagefelder bezüglich der Liegenschaft J.________weg 1. Dazu kann vollumfänglich auf die schlüssige und überzeugende Beurteilung des AUE in der Stellungnahme vom 1. Oktober 2021 verwiesen werden.