den sind. Dieser Vorbehalt dürfe aber nicht zu ihren Ungunsten gemacht werden. Dazu komme, dass eine Abschattung durch Pflanzen oder durch andere bauliche Massnahmen nicht gegeben sei und daher irrelevant sei. Auch habe der Horizont keinen Einfluss. Es mache den Eindruck, als sei das AUE in Willkür verfallen und bringe Argumente vor, die nur theoretischer Natur seien und mit den konkreten Gegebenheiten vor Ort nicht übereinstimmten. Insbesondere die Aussage des AUE, wonach mindestens eine Minderung der Blenddauer von mehr als 50 Prozent resultiere, sei eine reine Mutmassung. Auch träten die Blendungen bei den beiden Solarfeldern nicht gleichzeitig auf.