c) Die Beschwerdeführenden stellen sich in der Eingabe vom 25. Oktober 2021 auf den Standpunkt, die Module würden eine starke Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens darstellen. Die Blendung sei stark und die Beeinträchtigung permanent. Sie rügen, die Beurteilung der Blendungswirkung durch das AUE sei nicht sachgerecht. Besonders kritisieren sie, das AUE halte zwar richtigerweise fest, dass die Meteorologie in den Resultaten des Gutachtens nicht berücksichtigt wor-