Wir sind der Ansicht, dass es in diesem Fall zumutbar und verhältnismässig scheint, während der Dauer der Blendeinwirkungen, deren Richtwerte gemäss Leitfaden Solaranlagen von Energie Schweiz eingehalten werden, den Standort zu wechseln oder dann zum Beispiel die Augen mit einer Sonnenbrille zu schützen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch laut Umweltschutzgesetzt (USG) eine Restbelastung zu tolerieren ist.