b) Die BVD hat zur Beurteilung der Zumutbarkeit der Blendungen das AUE beigezogen. Das AUE durfte wie erwähnt für die Beurteilung der Zumutbarkeit auf die Resultate im Gutachten vom 20. Juli 2021 abstellen. Bei seiner Beurteilung zog das AUE ausserdem die Unterlagen der Begehung vor Ort vom 22. Mai 201848, den Leitfaden «Solaranlagen von EnergieSchweiz» sowie den Leitfaden «Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen» der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI49) bei.