d) Der Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen von EnergieSchweiz44 (nachfolgend: Leitfaden «Solaranlagen EnergieSchweiz») enthält ausserdem Richtwerte für die Beurteilung der Schädlichkeit und Lästigkeit von Lichtimmissionen. Dieser stuft für Wohnzonen – ohne Berücksichtigung der Wolken und der Bündelaufweitung – folgende Richtwerte als tolerierbar ein:45 «1. maximal 30 Minuten Blenddauer an beliebig vielen Tagen im Jahr 2. maximal 60 Minuten Blenddauer an maximal 60 Tagen im Jahr 3. maximal 120 Minuten Blenddauer an maximal 20 Tagen im Jahr 4. maximal 50 Stunden Blendung im Jahr»