Ein Bundesgerichtsentscheid betraf Sonnenkollektoren auf einer privaten Liegenschaft in Burgdorf, die zu Blendungen auf einem etwas höher gelegenen Nachbargrundstück führten, weil sie Sonnenlicht reflektierten.42 Nach den Berechnungen eines Fachgutachters dauerten die Blendungen an vier Immissionsorten auf dem Grundstück rund 20 bis 40 Minuten mit unterschiedlicher Intensität. Das Bundesgericht kam insgesamt zum Schluss, dass in diesem Fall keine schädlichen oder lästigen Lichtimmissionen im Sinne des USG vorliegen.43 Indessen erachtete das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eine Blenddauer von 50 Minuten pro Tag, die während mehrerer Wochen auftrat, als nicht mehr zulässig.