Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen lassen sich die Fotos nicht mit den Berechnungen vergleichen. Denn nur schon eine geringfügige Verschiebung der Position der Beobachtungspunkte in der horizontalen oder vertikalen Achse bewirken beträchtliche Unterschiede bei der täglichen Blenddauer und jährlichen Auftretungsdauer der Reflexionen, wie die Berechnungen im Gutachten zeigen.35 Die Fotos vermögen die Berechnungen im Gutachten somit nicht zu entkräften. Zwar zeigen die Fotos, dass am 27. November 2017 bei der Liegenschaft der Beschwerdeführenden ein Blendereignis stattfand. Die gleiche Feststellung folgt auch aus dem Gutachten.