Mittels dieser Struktur liessen sich die direkten Reflexionen und damit auch die Intensität von Blendeinwirkungen reduzieren. Die Kritik der Beschwerdeführenden, wonach im Gutachten die Thematik der Intensität der Reflexionsstrahlen gänzlich ausser Acht gelassen worden sei, ist damit falsch. Der Gutachter kam im vorliegenden Fall zum Schluss, aufgrund der eindeutigen Resultate der Berechnungen müssten weder der Horizont, die Bündelaufweitung, noch die Oberflächenbeschaffenheit der vorgesehenen Solarmodule berücksichtigt werden.34 Diese Einschätzung des Gutachters ist nicht zu beanstanden, da die genannten Einflüsse an der immis-