Zur Diskussion steht hier eine sogenannte Aufdachanlage. Bei dieser Montageart werden die einzelnen Solarmodule pro Modulfeld auf einem gemeinsamen Schienensystem in der gleichen Ausrichtung (Azimutwinkel «α» des PV- Generators) und gleichen Neigung (Neigungswinkel «β» des PV-Generators) am bestehenden Dach befestigt.31 Es ist somit nicht zu beanstanden, dass die beiden Anlagefelder bei der Berechnung der Reflexionen an den Beobachtungspunkten je als eine Blendfläche behandelt wurden. Diesbezüglich ist die Kritik der Beschwerdeführenden am Gutachten nicht stichhaltig.