b) Der Beschwerdegegner hat auf dem Ostdach seiner Liegenschaft H.________weg Nr. 9/11 zwei gleich grosse Anlagefelder realisiert. Nach den Akten befindet sich ein Anlagefeld (A11) im oberen linken Dachteil in Firstnähe. Das zweite Anlagefeld (A12), welches sich im mittleren Dachteil befindet, wurde in der Nähe der rechten, seitlichen Dachkante montiert.22 Im Reflexionsgutachten vom 20. Juli 2021 wurden die möglichen Blendungswirkungen der beiden Anlagefelder auf die sensiblen Orte der Liegenschaft der Beschwerdeführenden, die mehrheitlich gegen Süden ausgerichtet sind, untersucht.