g) Solche Mängel oder Verfahrensfehler können zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids und zur Rückweisung der Sache an die Vorinstanz führen. Die BVD, welche die gleiche Kognition inne hat wie die Gemeinde, hat die Gehörsverletzung im vorliegenden Beschwerdeverfahren jedoch geheilt. So hat die BVD im Beschwerdeverfahren ein Blendgutachten beim Ingenieurbüro C.________ eingeholt, welches detaillierte Berechnungen zur Dauer und der Häufigkeit der Blendungen an den relevanten immissionsorten enthält. Weiter zog die BVD das AUE als Fachbehörde bei. Die Beschwerdeführenden erhielten Gelegenheit, sich zum Gutachten des Ingenieurbüros C.________ und zum Bericht des AUE zu äussern.