In diesem Fall ist nach der Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» des Bundesamts für Umwelt (BAFU) für jeden einzelnen Immissionspunkt zu berechnen, zum Beispiel für ein bestimmtes Zimmer, einen bestimmten Balkon oder einen Gartensitzplatz, ob, wann und wie lange er von Reflexionen betroffen ist.17 Zudem muss gemäss der Vollzugshilfe des BAFU die Beurteilung, ob eine Reflexion im Einzelfall übermässig oder zumutbar ist, aufgrund von Begehungen vor Ort und der subjektiven Einschätzung von Experten erfolgen, da mangels empirischer Grundlagen über das Belästigungspotenzial von reflektiertem Sonnenlicht kein Grenz- oder Richtwert besteht.18