Letzteres ist hier der Fall: Weil im konkreten Fall bei der Liegenschaft H.________weg 8 Blendungen geltend gemacht worden sind und bei der Liegenschaft J.________weg 1 aufgrund der geometrischen Voraussetzungen kritische Blendungen nicht ausgeschlossen werden können, ist im Baubewilligungsverfahren eine erweiterte Beurteilung der Blendungswirkung nötig. In diesem Fall ist nach der Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» des Bundesamts für Umwelt (BAFU) für jeden einzelnen Immissionspunkt zu berechnen, zum Beispiel für ein bestimmtes Zimmer, einen bestimmten Balkon oder einen Gartensitzplatz, ob, wann und wie lange er von Reflexionen betroffen ist.17