e) Soweit die Beschwerdeführenden eine Verletzung ihres Gehörsanspruchs rügen, weil die Gemeinde ihrer Aufforderung zur vertieften Sachverhaltsabklärung nicht nachgekommen sei und deswegen der angefochtene Entscheid auf einer ungenügenden Entscheidgrundlage basiere, ist Folgendes festzuhalten: Die Erstellung einer Prognose der Blendungswirkung von spiegelnden Flächen ist je nach Situation unterschiedlich aufwändig. Während in gewissen Fällen klare Aussagen bereits mit wenig Aufwand möglich sind, braucht es in andern Fällen erweiterte Betrachtungen. Letzteres ist hier der Fall: