Die Frage, ob gegen kommunale Behördenmitglieder und Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung disziplinarische Massnahmen auszusprechen sind, bildet nicht Gegenstand eines Baubeschwerdeverfahrens, weshalb darauf nicht weiter eingegangen wird. Auch ist die BVD nicht zuständig für die Beurteilung von Dienstpflichtverletzungen von kommunalen Behördenvertretern oder Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung.