d) In der Eingabe vom 11. August 2020 rügten die Beschwerdeführenden besonders, Mitglieder der Baupolizei- und Planungskommission der Gemeinde Sigriswil sowie der Bauverwalter der Gemeinde hätten im Baubewilligungsverfahren schwere Dienstpflichtverletzungen begangen, weswegen deren Verhalten zwingend entsprechende disziplinarische Massnahmen erfordern würden. Die Frage, ob gegen kommunale Behördenmitglieder und Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung disziplinarische Massnahmen auszusprechen sind, bildet nicht Gegenstand eines Baubeschwerdeverfahrens, weshalb darauf nicht weiter eingegangen wird.