Der angefochtene Bauentscheid datiert vom 25. März 2020 und wurde gleichentags mit eingeschriebener Post versandt. Am 26. März 2020 wurde er mit einer siebentägigen Frist, d.h. bis zum 2. April 2020, zur Abholung gemeldet. Die Beschwerdeführenden holten die Sendung am letzten Tag der Abholfrist, d.h. dem 2. April 2020, am Schalter bei der Poststelle Sigriswil ab.8 An diesem Tag gilt der Entscheid als zugestellt (Art. 44 Abs. 3 VRPG). Die dreissigtägige Beschwerdefrist begann demzufolge am 3. April 2020 zu laufen. Da der dreissigste Tag auf den Samstag, 2. Mai 2020, fiel, endete die Rechtsmittelfrist nach Art. 41 Abs. 2 VRPG am nächsten Werktag, d.h. am Montag, 4. Mai