Der Beschwerdegegner nahm zum Beweisverfahren keine Stellung. Die Gemeinde teilte im Schreiben vom 24. September 2021 mit, das Beweisverfahren habe gezeigt, dass die Blendwirkung der Photovoltaikanlage nicht störend sei und ihr Entscheid, die Anlage zu bewilligen, rechtens sei.