8. Mit Verfügung vom 29. Juli 2021 holte das Rechtsamt beim Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, eine Stellungnahme zu den berechneten Sonnenlichtreflexionen ein. In der Stellungnahme vom 1. September 2021 hielt das AUE fest, es sei davon auszugehen, dass von der Photovoltaikanlage keine übermässigen Blendimmissionen in sensible Räume von Wohnbauten zu erwarten sind. Seiner Ansicht nach entspreche die Photovoltaikanlage den geltenden Vorschriften und könne ohne zusätzliche Auflagen weiterbetrieben werden. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Beweisverfahren zu äussern. Der Beschwerdegegner nahm zum Beweisverfahren keine Stellung.