Darin bemerkte er, zum Gutachten vom 20. Juni 2021 habe er noch einige Fragen, zu deren Beantwortung er sich an den Gutachter wenden werde. Im gleichen Schreiben teilte der Beschwerdegegner mit, die Beschwerdeführenden hätten einen Tag vor der Begehung durch den Gutachter auf ihrem Grundstück einen Baum zurückgeschnitten, der die Blendungen von mehreren Beobachtungspunkten aus verhindert hätte.