_) und J.________weg 1 (Parzelle Nr. G.________) ein. Die beteiligten Parteien erhielten Gelegenheit, allfällige Ablehnungsgründe gegen den vorgeschlagenen Gutachter vorzubringen und zu den in Aussicht gestellten Fragen des Gutachtens Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 22. Juli 2020 teilte der Beschwerdegegner mit, er habe einen Solarmodultyp des Herstellers «K.________» verbaut. Weiter bemerkte er, er verstehe nicht, warum bezüglich der Photovoltaikanlage nochmals ein Gutachten in Auftrag gegeben werden solle.