Die dagegen erhobene Beschwerde hiess die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), mit Entscheid vom 27. Dezember 2018 insoweit gut, als sie die Baubewilligung betreffend die Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Photovoltaikanlage und die Längsparkierung aufhob und die Sache zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens an die Gemeinde Sigriswil zurückwies.1 Bezüglich der Photovoltaikanlage hielt die BVD fest, es seien weitere Abklärungen nötig, damit beurteilt werden könne, ob die Blendungen lästig oder zumutbar seien. Um die Blenddauer zu ermitteln, sei ein Gutachten einzuholen, wobei zu klären sei, wo genau die kritischen Immissions-