Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 erhalten einen Satz der genannten Pläne. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.– werden dem Beschwerdegegner 1 und der Beschwerdegegnerin 2 auferlegt. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 haften je solidarisch für den gesamten ihnen auferlegten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 haben dem Beschwerdeführer Parteikosten im Umfang von Fr. 4'000.– (inkl. MwSt) zu ersetzen. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 haften solidarisch für diesen Betrag. IV. Eröffnung