In ihrer Stellungnahme vom 13. März 2020 beantragt die Stadt Bern die Bewilligung der Projektänderung unter der Auflage, dass auch die Details der Dacheindeckung mit der Denkmalpflege zu klären sind. Die Formulierung der Auflage bedarf jedoch infolge der Projektänderung keiner Anpassung, da sie ohnehin alle baulichen Einzelheiten des Dachs umfasst. Daran ändert nichts, dass die Schiefereindeckung in der Klammerbemerkung nicht explizit erwähnt wird, da die dortige Aufzählung nicht abschliessend ist. Die Auflage, wonach bauliche Einzelheiten mit der Denkmalpflege bereinigt werden müssen, umfasst daher auch die Änderungen am Projekt gemäss den am 14. Februar 2020 gestempelten Plänen.