"Unabhängig von bereits geführten Vorgesprächen sind alle baulichen Einzelheiten der Fassaden (Fenster, neuer Aufbau, Geländer, Treppen), des Treppenhauses, des Daches (PV-Anlage, Isolation, Lukarnendetails, Kamine, Entlüftungsrohre etc.) sowie alle Eingriffe in die historischen Ausstattungen (Böden, Wände, Decken etc.) vor Vergebung der entsprechenden Arbeiten zwingend mit der Denkmalpflege zu bereinigen. Alle Ausführungsdetails in der Nahumgebung des Baudenkmals wie die Pergola und die Treppen sind der Denkmalpflege vorzulegen."