c) Vorliegend bleibt die Identität des Bauvorhabens mit der Projektänderung gewahrt. Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Projekt beschränken sich auf die Art der Bedachung auf der nach Norden gerichteten Dachseite und den Verzicht auf das dort ursprünglich vorgesehene Dachfenster. Diese Anpassungen können als Projektänderung nach Art. 43 Abs. 1 und 3 BewD behandelt werden. Das geänderte Projekt tritt an die Stelle des ursprünglichen Bauprojekts.