Die Stadt Bern beantragte zunächst mit Stellungnahme vom 20. Februar 2020 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Das Rechtsamt brachte ihr die Projektänderung zur Kenntnis und gab ihr Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 13. März 2020 beantragte die Stadt Bern die Bewilligung der Projektänderung unter der Auflage, dass zusätzlich zur im angefochtenen Entscheid formulierten Auflage auch die Details, welche die Dacheindeckung betreffen, mit der Denkmalpflege zu klären sind. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzung