2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 16. Januar 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 19. Dezember 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventuell sei der angefochtene Entscheid hinsichtlich des Einbaus einer PV-Anlage auf dem gegen Norden ausgerichteten Dachteil aufzuheben und dafür der Bauabschlag zu erteilen. Nebst anderen Rügen macht er insbesondere geltend, dass von der geplanten PV-Anlage unzulässige Blendungwirkungen auf die nördlich gelegene Liegenschaft des Beschwerdeführers ausgehen könnten.