1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Fristen gemäss Ziffer 3.1.2 und 3.2.3 des Gesamtbauentscheides des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental vom 3. April 2020 werden neu auf den 30. Juni 2021 festgelegt. Im Übrigen werden der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Frutigen- Niedersimmental vom 3. April 2020 sowie die Verfügung des AGR vom 27. Januar 2020 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2000.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.