__ vollständig zu rekultivieren und der Baupolizeibehörde Frutigen sämtliche Entsorgungsnachweise einzureichen. Als Auflage verfügte die Vorinstanz schliesslich unter anderem, dass bei der Rekultivierung eine bodenkundliche Baubegleitung beizuziehen sei, die Erdarbeiten gemäss der Website «www.bodenschutz-lohnt-sich.ch»35 und dem Leitfaden «Bodenschutz beim Bauen»36 durchzuführen seien und die Folgebewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäss dem Merkblatt zu den Richtlinien Terrainveränderungen zu erfolgen habe.