zur Herkunft des restlichen Materials enthalten die Tagesrapporte keine Angaben.25 Gemäss Protokoll zum Augenschein mit Bereinigungsgespräch vom 26. August 2019 hat der Beschwerdeführer sodann angegeben, dass sämtliches Material von einer Baustelle in der Bauzone von Frutigen stamme.26 In den Meldeblättern für Terrainveränderungen zur Bodenaufwertung aus dem Jahre 2017 hat der Beschwerdeführer schliesslich angegeben, das zugeführte Material stamme aus einem eigenen Bauvorhaben auf der Parzelle Kandergrund Grundbuchblatt Nr. I.________;27 diese liegt in der Wohn- und Gewerbezone WG.