bereits anthropogen beeinflusst sind, wie Standorte, die eine verminderte Bodenfruchtbarkeit aufweisen und durch frühere bauliche Eingriffe in ihrem Aufbau bereits stark verändert worden sind (z.B. mangelhaft ausgeführte Rekultivierungen oder Terrainveränderungen bzw. organische Böden); durch Elementarereignisse – wie Murgänge, Hochwasser, Hangrutsche – geschädigte Böden, um mindestens den Ausgangszustand wiederherzustellen; chemisch beeinträchtigte Böden, die eine Schadstoffbelastung über dem Prüfwert gemäss der Verordnung des Bundesrats vom 1. Juli 1998 über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12) aufweisen.