Sie hat aber – soweit ersichtlich – nie die Notwendigkeit einer solchen Bankettverstärkung geltend gemacht. Sofern an der fraglichen Terrainveränderung also überhaupt ein öffentliches Interesse besteht, würde auch diesem das überwiegende öffentliche Interesse am Erhalt des natürlichen Geländeverlaufs entgegenstehen. Dass eine allfällige Verbesserung der Strassenstabilität für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nötig ist, wird schliesslich nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich.