Wie das Regierungsstatthalteramt in seiner Stellungnahme vom 4. Juni 2020 richtigerweise ausführt, steht die H.________strasse schliesslich im Eigentum der Einwohnergemeinde Frutigen. Folglich wäre es an ihr die H.________strasse zu unterhalten bzw. für allfällig notwendige Sicherungsmassnahmen zu sorgen. Die Gemeinde ist zwar der Ansicht, dass die vorliegend umstrittene Terrainveränderung eine zusätzliche Verbesserung für die Stabilität der Strassenböschung mit sich bringt.21 Sie hat aber – soweit ersichtlich – nie die Notwendigkeit einer solchen Bankettverstärkung geltend gemacht.