So könne künftig die ganze Fläche maschinell bewirtschaftet werden, sei dies beim Mähen des Grases oder beim Wenden, Zusammenrechen und Aufladen des Heus sowie beim Austragen der Gülle. Bis anhin hätten diese Arbeiten im Bereich der Mulde und entlang der H.________strasse, mithin im Bereich der vorgenommenen Terrainveränderung, mühsam von Hand erledigt werden müssen. Durch die Terrainveränderung könne der Beschwerdeführer mit anderen Worten das Feld künftig mit einem deutlich kleineren zeitlichen und körperlichen Aufwand bewirtschaften.