Dieser reduzierten Terrainveränderung stimmte das AWA mit Amtsbericht vom 13. September 2017 zu. Es beantragte aber insbesondere, dass für die Terrainveränderung nur eigenes Aushubmaterial und eigener Ober- und Unterboden verwendet werden dürfe; die Zufuhr von weiterem Material sei mit Ausnahme von Oberboden nicht gestattet. Zudem dürfe das Auffüllvolumen maximal 450 m3 betragen, davon maximal 150 m3 sauberes Aushubmaterial.13 Diese (und andere) Auflagen wurden im Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental vom 16. Oktober 2017 aufgenommen.14 Die Vorgeschichte zeigt, dass