c) Der Beschwerdeführer hatte ursprünglich ein Gesuch für eine Terrainveränderung auf einer Fläche von 1950 m2 und mit einer Gesamtkubatur von 1900 m3 eingereicht. Das AWA bemängelte dieses Vorhaben, insbesondere in Bezug auf den Einbau von Aushubmaterial und das Fehlen eines bodenkundlichen Problems.12 Daraufhin reduzierte der Beschwerdeführer die Terrainveränderung letztlich auf den Böschungsbereich entlang der H.________strasse bzw. auf eine Fläche von rund 750 m2 mit 300 m3 Boden- und 150 m3 sauberem Aushubmaterial aus eigenem Bauvorhaben. Dieser reduzierten Terrainveränderung stimmte das AWA mit Amtsbericht vom 13. September 2017 zu.