Das Abführen würde zudem viele zusätzliche Lastwagenfahrten nötig machen und die Deponiekapazität sei im Kanton Bern, speziell im Kandertal, beschränkt. Es bleibe jedoch sicherzustellen, dass der Beschwerdeführer aus dem illegalen Handeln keinen materiellen Gewinn erziele. Die Rekultivierung sei schliesslich mit strengen Auflagen zu versehen und durch ein Umweltbegleitungsbüro überwachen zu lassen. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 4. Juni 2020 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Denselben Antrag stellt auch das AGR mit Stellungnahme vom 5. Juni 2020. Das AWA stellte in seiner Stellungnahme vom 8. Juni 2020 keinen expliziten Antrag.