5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,8 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde hat keinen expliziten Antrag gestellt. In ihrer Stellungnahme vom 15. Mai 2020 führt sie jedoch aus, sie sei nach wie vor der Ansicht, dass das zugeführte Aushubmaterial aus ökologischen Überlegungen nicht abgetragen und abgeführt werden sollte. Der natürlich gewachsene Unter- und Oberboden sei bereits zerstört worden und könne nicht mehr vollwertig ersetzt werden. Das Abführen würde zudem viele zusätzliche Lastwagenfahrten nötig machen und die Deponiekapazität sei im Kanton Bern, speziell im Kandertal, beschränkt.