Zonenkonformität nach Art. 16a RPG7 als auch eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG verweigerte. 4. Gegen den Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmen- tal vom 3. April 2020 reichte der Beschwerdeführer am 5. Mai 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt, der Gesamtbauentscheid vom 3. April 2020 sei aufzuheben und das nachträgliche Baugesuch vom 14. Mai 2019 sei gutzuheissen bzw. es sei die Gesamtbaubewilligung zu erteilen. Eventualiter sei auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verzichten.