Letzteres führte am 26. August 2019 einen Augenschein mit Bereinigungsgespräch durch, an welchem der Beschwerdeführer und der Projektverfasser sowie je eine Vertretung der Gemeinde, des AWA und des AGR teilgenommen haben. Mit Gesamtbauentscheid vom 3. April 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt dem nachträglichen Baugesuch – ohne vorgängige Publikation – schliesslich den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bis spätestens am 30. Juni 2020 an. Gleichzeitig eröffnete das Regierungsstatthalteramt die Verfügung des AGR vom 27. Januar 2020, mit welchem Letzteres sowohl die Bestätigung der