3. Am 14. Mai 2019 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Frutigen ein nachträgliches Baugesuch ein für eine landwirtschaftliche Terrainverbesserung auf Parzelle Nr. G.________ betreffend eine Fläche von 1980 m2 und mit einer Gesamtkubatur von 1950 m3. Gemäss Meldeblatt für Terrainveränderungen zur Bodenaufwertung vom 14. Mai 20196 handelt es sich beim zugeführten Material nicht um Material aus einem eigenen Bauvorhaben, sondern um Material von der Parzelle Nr. B.________, die über 1.5 km von der Parzelle Nr. G.________ entfernt liegt. Die Terrainveränderung soll jedoch wiederum auch der Bankettverstärkung der H.________strasse dienen.