Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Zudem wies sie den Beschwerdeführer darauf hin, dass die Wiederherstellungsverfügung aufgeschoben werde, wenn innert 30 Tagen seit Eröffnung der Verfügung ein nachträgliches Baugesuch eingereicht werde.